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Ausgabe Oktober 2011, Magazin des BDIU





1.Die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung. Der Gesetzgeber hat sie im Rechts dienstleistungsgesetzt (RDG) an strenge Auflagen geknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen.

2.Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderung haben, geben sie den Auftrag wieder zurück.

3.Inkassounternehmen suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Dazu erinnern sie den säumigen Zahler -in aller Regel zunächst schriftlich-  an seine Zahlungsverpflichtungen.

4.Hat ein Verbraucher Einwände gegen eine Forderung, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren.

5.Die dem Gläubiger entstandenen Inkassokosten sind Teil des Verzugsschadens, den der säumige Schuldner diesem ersetzen muss.

6.Zwar sind Inkassounternehmen als Kaufleute frei darin, welche Höhe der Vergütung sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren. Der Schuldner muss aber nur das zahlen, was sich im Rahmen des „Üblichen und Angemessenen“ bewegt. Von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist eine Anlehnung an das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelte Gebührensystem der Rechtsanwälte. Über dessen Struktur kann man sich zum Beispiel im Internet informieren.

7. Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Verstößt ein Mitglied dagegen, praktiziert der BDIU verschiedene Sanktionsmöglichkeiten –von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.

8.Verbraucher, die ein Problem mit der Inkassosachbearbeitung eines BDIU –Mitgliedsunternehmen haben, können sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an den Verband wenden.

9.Bei Beschwerden zur Inkassosachbearbeitung fordert der BDIU das Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des Sachverhaltes mit, die durchaus von der Meinung seines Mitglieds abweichen kann.

10. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU sind in einer Mitgliederliste auf www.inkasso.de veröffentlicht. Nicht zuletzt wegen der strengen Kontrolle über die Berufsausübung gilt die Mietgliedschaft im BDIU auch als ein Gütesiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.



AUSSENSTÄNDE SCHNELL IN BARMITTEL UMWANDELN

Nicht einmal 20 Prozent der Unternehmer holt zum Beispiel Bonitätsauskünfte über neue Geschäftspartner ein. Das wäre aber nur der Anfang. Auch die Prozessabläufe in den Unternehmen haben deutliche Schwächen. Zu den Grundanforderungen gehören unter anderem eine schnellere und häufigere Fakturierung, eine systematische Forderungsanalyse und ein konsequenteres Mahnwesen. 

Wer professionelle Methoden einsetzt, verbessert damit seine Cash-Quote in der Regel schlagartig. Erfahrungen zeigen, dass bis zu 30 Prozent eines Debitorenvolumens kurzfristig in Barmittel umgewandelt werden können. 

 
Forderungsverfolgung mit Fingerspitzengefühl
 
Allerdings sind die Firmenleitungen zu nahezu hundert Prozent in das Tagesgeschäft eingebunden und haben nur wenig Zeit für strategische Planungen. Auch verfügen sie meistens nicht über das erforderliche Know-how und die Personalkapazität. Deshalb arbeiten immer mehr Unternehmen mit spezialisierten Inkassounternehmen zusammen. Oftmals übertragen sie den externen Dienstleistern nicht nur die Mahnverfahren, sondern das gesamte Spektrum der Liquiditässicherung.

Beim klassischen Inkasso, dem Beitreiben von Forderungen, ersetzt Psychologie den vielzitierten "Holzhammer". Die Erfahrung zeigt, dass es erfolgversprechender ist, mit den Beteiligten nach Lösungen des akuten Problems, etwa per Ratenvereinbarung oder Stundung, zu suchen. Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl lassen sich rund 60 Prozent der Fälle bereits außergerichtlich erfolgreich lösen, so dass  100 Prozent der Hauptforderung an die Auftraggeber ausgezahlt werden können.

 
Rating verbessern

Die Verringerung der Außenstände setzt aber nicht nur Liquidität frei. Sie verbessert auch die Ergebnis- und Finanzstruktur eines Unternehmens. Die sogenannte Kapitaleffiziens ist eine wichtige Kennziffer beim Rating durch die Banken. Das wiederum erleichtert den Zugang zu Krediten, was für viele Firmen eine wichtige Voraussetzung für den Weg aus der Krise ist. Denn wer bei anspringender Konjunktur frühzeitig in neue Produkte und Märkte investiert, ist eindeutig im Vorteil.


 Zeitschrift Wirtschaft im Dialog Heft 3/2007

Sonntagspost 14./15.07.2007


Zeitschrift Wirtschaft im Dialog, Heft 1, 2007


Meisterbrief der Handwerkerinnung des Rhein-Erft-Kreises, Heft 2/2007